Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01. April 2026

1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Leistungen der Manja Consulting GmbH eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 136413 und Geschäftsadresse in der Alfred-Herrhausen-Allee 3-5 in 65760 Eschborn (nachfolgend „Manja Consulting“), die wir für einen Kunden oder eine Auftraggeberin (nachfolgend „Sie“ oder „Auftraggeberin“) erbringen.

1.2 Die AGB gelten auch für durch die Auftraggeberin i.S.v. § 17 AktG beherrschte Unternehmen. Sie stellen in diesem Fall die Zustimmung der betroffenen Gruppengesellschaften zu den in den AGB festgelegten Regelungen sicher.

Im Verhältnis zwischen diesen AGB und den Regelungen eines konkreten Auftragsvertrags (insbesondere einer Beratungsvereinbarung, einem individuellen Angebot oder sonstigen individuellen Vereinbarungen; nachfolgend jeweils der „Auftragsvertrag“) hat der Auftragsvertrag Vorrang. Diese AGB gelten ergänzend nur insoweit, als sie den Regelungen des jeweiligen Auftragsvertrags nicht widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs tritt die AGB-Bestimmung zurück.

2. Vergütung
2.1 Die geschuldete Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Vergütungsvereinbarung.

2.2 Bei Vergütungsvereinbarungen nach Zeitaufwand sind auch Reisezeiten zu vergüten, wobei die zeitlich günstigste Form der Anreise gewählt wird. Soweit möglich, werden Reisezeiten zur Bearbeitung des konkreten Auftrags oder anderer Angelegenheiten genutzt. Lassen sich bei einer Reise mehrere Termine miteinander verbinden, werden Zeitaufwand und Reisekosten anteilig abgerechnet.

2.3 Jede Schätzung der voraussichtlichen Vergütung stellt die bestmögliche Vorabbeurteilung des voraussichtlich anfallenden Aufwands für die Bearbeitung eines Auftrags oder eines Teils davon auf der Basis der zum relevanten Zeitpunkt bekannten Informationen dar. Eine Schätzung ist nicht als Höchstbetrag oder Festpreis zu verstehen.

2.4 Die Vereinbarung von Pauschalvergütungen erfolgt auf der Grundlage der für Manja Consulting erkennbaren Umstände. Werden nachträglich neue, veränderte oder für Manja Consulting unverschuldet unbekannt gebliebene Umstände bekannt, die die Kalkulation des Pauschalhonorars wesentlich beeinflussen, wird der Auftraggeberin dies unverzüglich angezeigt. Manja Consulting hat dann einen Anspruch auf eine angemessene Anpassung der Pauschalvergütung. Im Falle der vorzeitigen Kündigung eines Auftrags, für den eine Pauschalvergütung vereinbart ist, ist diese anteilig entsprechend dem zum Kündigungszeitpunkt erfolgten Bearbeitungsstatus geschuldet. Soweit der jeweilige Auftragsvertrag für den Fall der vorzeitigen Kündigung eine abweichende Vergütungsregelung enthält (insbesondere pauschalierten Schadensersatz, Anspruch auf die Restlaufzahlung oder non-refundable Vergütungskomponenten), gilt ausschließlich die Regelung des Auftragsvertrags.

3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Die Vergütung und Auslagen nach der Vergütungsvereinbarung werden nach Möglichkeit monatlich abgerechnet. Die Vergütung für die vereinbarte Leistung wird monatlich, spätestens jedoch mit Erbringung der Leistung, abgerechnet. Alle Rechnungen werden in Euro oder der im Auftragsvertrag vereinbarten Währung erstellt und sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eingehende Geldbeträge werden zur Tilgung der jeweils ältesten Forderung verwendet.

3.2 Manja Consulting ist berechtigt, Voraus- oder Abschlagszahlungen auf das geschätzte Honorar (einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer) in Rechnung zu stellen.

3.3 Sämtliche Honorarforderungen werden im Übrigen spätestens mit Zugang der jeweiligen Rechnung fällig. Für den Fall, dass die Auftraggeberin ihrer Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt, behält sich Manja Consulting ein Zurückbehaltungsrecht an den erbrachten Leistungen sowie an Unterlagen vor.

3.4 Die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Ansprüchen aus der Vergütungsvereinbarung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung oder das Zurückbehaltungsrecht beziehen sich auf eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Zur Sicherung der Zahlungsansprüche tritt die Auftraggeberin an Manja Consulting bereits jetzt sämtliche Ansprüche auf Ersatz von Vergütungen und Kosten ab, die der Auftraggeberin im Zusammenhang mit den von der Vergütungsvereinbarung erfassten Auftragsverhältnissen derzeit oder künftig gegen Dritte zustehen.

4. Externe Dienstleister
4.1 Soweit zur Erfüllung des Auftrages von Manja Consulting notwendig, werden im Auftrag der Auftraggeberin oder bei kleineren Anfragen im Wege des Unterauftrags, externe Dienstleister, Rechtsanwälte und/oder Steuerberater eingeschaltet. Die externen Dienstleister wird Manja Consulting zur Verschwiegenheit verpflichten. Im Hinblick auf den Austausch von Informationen über einen erteilten Auftrag entbindet die Auftraggeberin Manja Consulting und die etwaigen Kanzleien untereinander von den jeweiligen Verschwiegenheitspflichten.

4.2 Sollten die allgemeinen Auftragsbedingungen einer Kanzlei wesentlich von den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen abweichen (z.B. Regelungen zur Vergütung), wird Manja Consulting die Auftraggeberin darüber in Kenntnis setzen und sein Einverständnis zur Anwendung dieser Bedingungen einholen.

4.3 Übersetzungen führt Manja Consulting entweder mit eigenen Übersetzern durch oder schaltet mit Zustimmung der Auftraggeberin in ihren Namen oder im Unterauftrag externe Übersetzer ein. Für die Zwecke der Übersetzung entbindet die Auftraggeberin Manja Consulting von der Verschwiegenheitspflicht, und Manja Consulting verpflichtet die Übersetzer zur Einhaltung derselben Verschwiegenheitspflicht, welche auf ihn Anwendung findet.

5. Vertraulichkeit
5.1 Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zugänglich werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

5.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, Finanz- und Unternehmensdaten, Kunden- und Lieferanteninformationen, Strategieunterlagen, erstellte Arbeitsergebnisse sowie alle sonstigen ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen.

5.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) der Öffentlichkeit bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei bekannt werden, (ii) der empfangenden Partei bereits vor Vertragsschluss bekannt waren, (iii) von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht übermittelt wurden, oder (iv) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offenbart werden müssen.

5.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Auftrags und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach deren Beendigung fort.

5.5 Manja Consulting ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin im Rahmen ihrer Referenzkommunikation zu erwähnen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen der Auftraggeberin offenbart werden und die Auftraggeberin nicht namentlich benannt wird, es sei denn, die Auftraggeberin stimmt einer namentlichen Nennung ausdrücklich schriftlich zu.

6. Pflichten der Auftraggeberin
6.1 Die Auftraggeberin ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat sie unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben, damit eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des jeweiligen Auftrags von Bedeutung sein können. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen von Manja Consulting zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifel Rücksprache zu halten.

6.2 Manja Consulting wird die von der Auftraggeberin genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen.

6.3 Unterlässt die Auftraggeberin eine ihr nach Ziff. 6 oder sonst obliegende Mitwirkung oder kommt sie mit der Annahme der von Manja Consulting angebotenen Leistung in Verzug, so ist Manja Consulting nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist für die Mitwirkung oder Leistung berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von Manja Consulting auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung der Auftraggeberin entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens. Dies gilt auch, wenn vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht wird.

6.4 Die Auftraggeberin verpflichtet sich, bei Streitigkeiten über diese Vereinbarung oder die Zusammenarbeit Vertraulichkeit zu wahren. Öffentlichkeitswirksame Erklärungen erfolgen nur nach gegenseitiger Abstimmung.

7. Kommunikation, Erreichbarkeit, Auskünfte; Arbeitsergebnis
7.1 Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Auftragsbezogene Inhalte, Dokumente, Stellungnahmen und vertrauliche Informationen sind ausschließlich per E-Mail oder über gesondert vereinbarte, verschlüsselte Kommunikationskanäle zu übermitteln. Die Auftraggeberin erklärt ihr Einverständnis mit der Kommunikation per E-Mail ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und nimmt die damit verbundenen Übermittlungsrisiken zur Kenntnis. Jede Partei ist berechtigt, eine Verschlüsselung derart zu versendender Informationen zu verlangen. Schriftform wird durch E-Mail nicht gewahrt.

7.2 Soweit ausdrücklich vorgesehen, kann für nicht-auftragsbezogene Kommunikation (insbesondere Terminkoordination, allgemeine Statusabfragen, administrative Rückfragen) ein Messenger-Dienst (z. B. WhatsApp) genutzt werden. Die Übermittlung auftragsbezogener Inhalte über Messenger-Dienste ist ausgeschlossen und auf diese wird von Manja Consulting nicht reagiert. Die Auftraggeberin erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zur beschränkten Nutzung des jeweiligen Messenger-Dienstes und nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter (z. B. Meta Platforms, Inc.) Metadaten verarbeiten und in Drittländer übermitteln kann. Die Einwilligung ist freiwillig; ihre Verweigerung hat keinen Einfluss auf die Erbringung der vertraglichen Leistungen (Kopplungsverbot gemäß Art. 7 Abs. 4 DSGVO). Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.

7.3 Die vereinbarten Reaktionszeiten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot. Reaktionszeiten gelten an Werktagen (Montag bis Freitag, bundeseinheitliche und Hessische Feiertage ausgenommen).

7.4 Im Rahmen des gesetzlich zulässigen Maßes und außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernimmt Manja Consulting keine Haftung für eventuelle Schäden, die der Auftraggeberin oder Dritten aus einer solchen Versendung entstehen.

7.5 Mündlich erteilte Auskünfte sind nur dann maßgeblich, wenn sie von Manja Consulting schriftlich bestätigt werden.

7.6 Nur das von Manja Consulting als Endfassung der Arbeitsergebnisse (Bericht, Gutachten etc.) bezeichnete Dokument ist maßgeblich für die Erfüllung der Verpflichtungen aus einem Auftrag.

8. Wissensplattform und Online-Zugang
8.1 Soweit spezifisch vorgesehen, erhält die Auftraggeberin einen nicht-exklusiven, nicht übertragbaren Zugang zur Online-Wissensplattform von Manja Consulting („Plattform“). Der Zugang zur Plattform steht ausschließlich dem von der Auftraggeberin benannten Ansprechpartner zur Verfügung und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

8.2 Die Plattform wird als ergänzender Informationsdienst „as is“ bereitgestellt. Manja Consulting übernimmt keine Gewährleistung für Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit der Plattforminhalte. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung und begründen kein Auftragsverhältnis.

8.3 Der Zugang zur Plattform endet automatisch mit Beendigung eines Auftrags, der Vereinbarung und/oder der Laufzeit aus dem Angebot. Manja Consulting ist berechtigt, die Plattform oder einzelne Inhalte jederzeit anzupassen oder einzustellen; ein gesonderter Vergütungsanspruch der Auftraggeberin entsteht hieraus nicht.

9. Hinweis auf unsere Auftragsbeziehung
Soweit die Auftraggeberin Manja Consulting nicht schriftlich anders anweist und keine höchstpersönlichen Angelegenheiten oder Aufträge von Privatpersonen betroffen sind, darf Manja Consulting die Auftragsbeziehung als Referenz anführen. Bei Mandaten im Bereich der M&A-Transaktionsberatung ist die Offenlegung von Gegenstand, Volumen oder sonstigen wirtschaftlichen Konditionen des Mandats gegenüber Dritten nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Im Übrigen dürfen auch außerhalb von M&A-Mandaten konkrete Projektvolumina nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin genannt werden.

10. Verjährung
10.1 Ansprüche der Auftraggeberin sind innerhalb von sechs (6) Monaten nach Kenntnis des Anspruchs und der Person des Verpflichteten schriftlich gegenüber Manja Consulting geltend zu machen. Die Frist beginnt nicht vor dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem die Auftraggeberin bei zumutbarer Sorgfalt von dem Anspruch Kenntnis hätte erlangen können. Erfolgt die Geltendmachung nicht innerhalb dieser Frist, verfallen die Ansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

10.2 Unabhängig von Ziffer 10.1 verjähren fristgerecht angezeigte Ansprüche des Auftraggebers innerhalb von einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

10.3 Ansprüche von Manja Consulting unterliegen der gesetzlichen Regelverjährungsfrist von drei (3) Jahren.

11. Datenschutz
11.1 Manja Consulting verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

11.2 Soweit Manja Consulting im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten der Auftraggeberin erhält, erfolgt dies auf Grundlage des berechtigten Interesses beider Parteien an der Auftragserfüllung oder einer gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO, soweit eine solche datenschutzrechtlich erforderlich ist.

11.3 Die Nutzung von Kommunikationsdiensten wie WhatsApp oder vergleichbaren Messenger-Diensten erfolgt auf ausdrückliche Bitte beider Parteien. Jede Partei ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen hinsichtlich der von ihr über diese Dienste übermittelten Daten eigenverantwortlich. Die Parteien vereinbaren, keine besonders sensiblen personenbezogenen Daten (insbesondere Daten der Kategorien des Art. 9 DSGVO) über solche Dienste zu übermitteln.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es bestünde ein anderes gesetzliches Formerfordernis. Dies gilt auch für Änderungen dieses Absatzes.

12.2 Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftig in ihr Aufgenommene ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der Vereinbarung nicht berührt werden. Das gleiche gilt, falls die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.

12.3 Die salvatorische Klausel dieser Vereinbarung soll nicht als Beweislastumkehr verstanden werden, sondern als die Abbedingung des § 139 BGB.

12.4 Für diese Vereinbarung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Maßgeblich ist der deutsche Text dieser Vereinbarung. Die englische Version dieser Vereinbarung dient lediglich der Übersetzung.

12.5 Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main.